Allgemeine Geschäftsbedingungen

der gb-foods GmbH mit Sitz in Schillingsfürst

Stand: Juli 2022

1. Geltungsbereich

  1. 1.1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  2. 1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir der Geltung der abweichenden Bedingungen des Bestellers ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

  3. 1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Angebote, Lieferumfang

  1. 2.1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme des Auftrags freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  2. 2.2. Die Bestellung des Bestellers ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach unserer Wahl durch Zusendung des Vertrags annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

  3. 2.3. Es besteht eine Liefermengentoleranz von ± 10 % der bestellten Menge. In diesem Fall ist der Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung anzupassen.

  4. 2.4. Sofern Abrufaufträge vereinbart sind, ist die gesamte Abrufmenge innerhalb der vereinbarten Frist vollständig abzunehmen. Ist keine Frist ausdrücklich vereinbart, gilt als Abruffrist eine Frist von längstens einem Monat ab dem Tag des Vertragsschlusses, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. 3.1. Sofern sich aus dem geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Lager und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. 3.2. Sämtliche Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  3. 3.3. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen uns, die Preise entsprechend der eingetretenen Änderung des Umsatzsteuersatzes anzupassen.

  4. 3.4. Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit ab Vertragsabschluss von mehr als vier Monaten behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Lohnkosten- oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

  5. 3.5. Sofern sich aus dem geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  6. 3.6. Befindet sich der Besteller uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen, die wir gegen den Besteller haben, sofort fällig.

4. Lieferung

  1. 4.1. Alle Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von uns verbindlich. Im Falle sich abzeichnender Verzögerungen teilen wir dies dem Besteller alsbald mit.

  2. 4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

  3. 4.3. Verzögert sich die Lieferzeit aus einem von uns zu vertretenden Umstand, so kann der Besteller nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Dies gilt nicht, wenn der Besteller an der Erfüllung des Vertrages infolge Verzugs kein Interesse mehr hat.

  4. 4.4. Schadensersatz wegen Verzugs ist auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt und entsteht nur, wenn die Fristüberschreitung von uns zu vertreten ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens der Höhe nach auf 5 % des vereinbarten Auftragspreises begrenzt. Die Begrenzung unserer Haftung gilt nicht in den Fällen der Ziffern 7.2 bis 7.5.

  5. 4.5. Bei Versandverzögerungen oder erforderlichen Einlagerungen, die auf Wunsch des Bestellers erfolgen oder durch andere Gründe, die beim Besteller liegen, werden angefallene Kosten oder angemessene Kosten berechnet.

  6. 4.6. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Subunternehmern oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, es sei denn, wir haben das Hindernis zu vertreten oder uns mit unserer Leistung bereits aus einem anderen Grund in Verzug befunden.

    Höhere Gewalt sind alle unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren. Hierzu zählen insbesondere ungünstige Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Stürme), politische Unruhen (z. B. Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen), Terrorakte, behördliche Maßnahmen, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Embargos, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Quarantänemaßnahmen, Krankheiten (z. B. Seuchen oder Seuchengefahren, Epidemien, Pandemien), Piraterie, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Mangel an Transportmitteln, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen.

    Solche Verzögerungen berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch vier Monate, hinauszuschieben, sofern wir dem Besteller die Verzögerung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich nach Eintritt der Behinderung angezeigt haben.

    Wir sind verpflichtet, eingetretene Verzögerungen zu beseitigen, sofern uns dies mit einem angemessenen wirtschaftlichen Aufwand möglich und zumutbar ist.

    Für den Fall, dass die Verzögerung länger als vier Monate andauern sollte, ist der Besteller berechtigt, uns nach Ablauf dieser Frist eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall stehen dem Besteller gegen uns keine Schadensersatzansprüche zu, es sei denn, wir haben das Hindernis zu vertreten oder uns mit unserer Leistung bereits aus einem anderen Grund in Verzug befunden. Es ist jedoch der Leistungsstand im Zeitpunkt des Rücktritts nach den Vertragspreisen abzurechnen und vom Besteller zu bezahlen. Hat der Besteller bereits darüberhinausgehende Gegenleistungen erbracht, sind ihm diese unverzüglich zu erstatten. Einen weitergehenden Schaden bzw. entgangenen Gewinn kann der Besteller darüber hinaus nicht ersetzt verlangen.

    Wir sind ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, für den Fall, dass die Verzögerung länger als vier Monate andauern sollte. Hinsichtlich der Folgen eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch uns gelten die Regelungen gemäß dem vorstehenden Absatz im Falle eines Rücktritts durch den Besteller entsprechend.

5. Gefahrübergang, Transportversicherung

  1. 5.1. Sofern sich aus dem geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Lager vereinbart, sodass die Versendung der Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers erfolgt.

  2. 5.2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat, indem wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben, selbst wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

  3. 5.3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft und deren Mitteilung an den Besteller auf den Besteller über.

  4. 5.4. Sofern der Besteller dies wünscht, decken wir die Lieferung durch eine Transportversicherung ab. Die dadurch anfallenden Kosten trägt der Besteller.

6. Mängel, Gewährleistung

  1. 6.1. Für Handelskäufe mit Kaufleuten im Sinne des HGB gilt § 377 HGB.

  2. 6.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate.

  3. 6.3. Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nacherfüllung trägt der Besteller die Kosten, die dadurch entstehen, dass der Besteller die bestellte Ware nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht hat, sofern nicht die Verbringung der Ware nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  4. 6.4. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, sonstige außergewöhnliche Witterungs- oder Temperatureinflüsse sowie Insekten- oder Käferbefall entstehen.

7. Haftung

  1. 7.1. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere in den nachfolgenden Ziffern 7.2 bis 7.5) nichts anderes vereinbart ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB und wegen mittelbarer Schäden oder Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns.

  2. 7.2. Wir haften für Schäden, soweit diese durch die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung können Sie bei uns erfragen.

  3. 7.3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), verletzen. Bei nur leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung für Schäden, soweit diese nicht durch die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt sind, nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

  4. 7.4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.

  5. 7.5. Unsere Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Ziffer 7 unberührt bestehen. Ferner gelten die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß dieser Ziffer 7 nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Verletzung einer Garantie durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. 8.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen vor, die wir gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung haben.

  2. 8.2. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

  3. 8.3. Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von unserem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

  4. 8.4. Der Besteller darf die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Besteller tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware vorrangig ab. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Bestellers hiermit an.

  5. 8.5. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände zu. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so wird vereinbart, dass der Besteller uns anteilig das Miteigentum überträgt. Der Besteller ist verpflichtet, unser Alleineigentum oder Miteigentum für uns kostenfrei zu verwahren.

  6. 8.6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtlichen Verfahren ohne weitere Beweisaufnahme entscheidungsreif. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis und die Gegenansprüche sind unbestritten, von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtlichen Verfahren ohne weitere Beweisaufnahme entscheidungsreif.

10. Abtretung von Ansprüchen

  1. 10.1. Wir sind berechtigt, unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an die AKTIVBANK AG, Stuttgarter Str. 20–22, 75179 Pforzheim abzutreten.

  2. 10.2. Sämtliche Zahlungen des Bestellers sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Stuttgarter Str. 20–22, 75179 Pforzheim zu leisten, es sei denn, aus der Rechnung ergibt sich etwas anderes. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen.

11. Erfüllungsort

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort D-91583 Schillingsfürst.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  1. 12.1. Handelt der Besteller als Kaufmann im Sinne des HGB, so ist Gerichtsstand der Sitz der gb-foods GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

  2. 12.2. Es gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens und des Internationalen Privatrechts.




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